Breitbandversorgung - Verfahren 2

Technische IST-Erfassung

Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 14.04.2016)   

Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier:

Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 14.04.2016)

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR).

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Presseck gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Der Markt Presseck bittet daher, bis spätestens 20.05.2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 12.07.2017)

Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier:

"Neustart" Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 12.07.2017)

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR).

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Presseck gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Der Markt Presseck bittet daher, bis spätestens 18.08.2017 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Ergebnis der Markterkundung vom 14.07.2017 - 18.08.2017 (veröffentlicht am 30.11.2017)

Aufhebung des laufenden Auswahlverfahrens (veröffentlicht am 10.07.2018)

Die Marktgemeinde Presseck (2. Verfahren) hebt das Auswahlverfahren zur Breitbandverbesserung vom 07.12.2017, da sich konkret der Umfang der Ausschreibung um das ursprüngliche Erschließungsgebiet reduziert, gemäß § 17 VOL/A auf. Die Marktgemeinde Presseck beabsichtigt ein neues Auswahlverfahren mit verkleinerten Erschließungsgebiet durchzuführen.

Neustart des Auswahlverfahrens mit verkleinertem Erschließungsgebiet
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - einstufig - (veröffentlicht am 10.07.2018)

Die Marktgemeinde Presseck gibt hiermit den Neustart des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert, bis Donnerstag den 23.08.2018 (Posteingang Markt Presseck) ein Angebot einzureichen.

Die Karte mit dem Erschließungsgebiet finden Sie hier:

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR). (veröffentlicht am 11.10.2018)

Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Marktgemeinde Presseck wurden die Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein. Auf Grundlage des Marktgemeinderatsbeschlusses vom 22.10.2018 beabsichtigt die Marktgemeinde Presseck einen Kooperationsvertrag mie der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.

Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).

Kooperationsvertrag (veröffentlicht 03.04.2019)

Mit beiligendem Schreiben bestätigt der Markt Presseck die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 01.07.2019)

Am Donnerstag, den 27.06.2019 ist dem Ersten Bürgermeister Siegfried Beyer in Nürnberg der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Staatsminister der Finanzen Albert Füracker überreicht worden.