Zur Geschichte von Presseck

Die Pressecker Gemeindeflur reicht nunmehr von der an der Steinach gelegenen ehemaligen Waffenschmiede (Waffenhammer) im Süden bis zum Gasthaus Fels an der Wilden Rodach im Norden und von dem bei Ehesberg gelegenen Mühlbachgrund im Westen bis zu dem Schlacken-mühlbach mit seinen Mühlen: Schübelsmühle, Petersmühle, Schlackenmühle und Papiermühle im Osten.

Natürlich und geschichtlich ist Presseck mit seinen Ortsteilen dem Raum zugeordnet, der früher die beiden Halsgerichte Presseck und Wartenfels umfasste und größtenteils innerhalb jener natürlichen Grenzen liegt, die ausführlich aus einer Urkunde hervorgehen, nach welcher im Jahre 1007 Fürstbischof Eberhard I. von Bamberg einen Teil des Nordwaldes (Frankenwald) an seinen gräflichen Bruder Cuno von Henneberg vertauschte. Unerwähnt soll nicht bleiben, dass den Lokalhistorikern nicht verborgen blieb, dass diese Urkunde erst zwischen 1106 und 1126 abgefasst wurde und durch das Hochstift Bamberg möglicherweise aus Zweckmäßigkeitsgründen um 100 Jahre vordatiert wurde.

Wie aus den ersten urkundlichen Erwähnungen der Pressecker Ortsteil Schlopp 1024, Reichenbach (Troisbach) und Ehesberg (Hepersperch) 1126, Seubetenreuth (Zidebotenruit), Altenreuth (Bennenruit) und Köstenberg (Adeloldesperch) 1143 hervorgeht, sind die klassischen Waldhufendörfer dieses Raumes um die Jahrhundertwende in den Quellmulden der Frankenwaldhochflächen entstanden, als fränkische Grundherren zinspflichtige Siedler auf Neuland ansetzten.

Die Zeit der Fürstbischöfe, Grafen, Reichsritter und Untertanen:
1318 verlieh der regierende Landesherr Fürstbischof Wulfing von Bamberg an den aus einem vogtländischen Geschlecht stammenden Ritter Nicolaus von der Grün die Burg Wildenstein mit den Dörfern Rützenreuth, Dittmarsreuth (vermutlich Wustuben), Grafengehaig und Brauners-reuth. Nicolaus von der Grün wurde durch diese Lehen zum Stammvater der Herren von Wildenstein.

Unklar ist, warum der Ort Presseck der spätere zentrale Mittelpunkt der Wildensteinischen Herrschaft in der Lehenurkunde des Jahres 1318 unerwähnt geblieben ist. Möglicherweise hatten die von der Grün freieigene Besitzungen im Frankenwald zu denen Presseck gehörte bevor Nicolaus von der Grün das Burghutlehen aus der Hand des Bamberger Bischofs erhielt.

Die Pressecker Pfarrkirche wurde in verschiedenen zeitlich weit auseinander liegenden Bauabschnitten errichtet. Die Verschiedenartigkeit des Baustils von Kirchenschiff und Kirchenchor und die erkennbare Verwendung alter Mauerteile der Kirchenschiffnordwand sowie verdeckte Fundamentreste im Kirchhof lassen dies deutlich werden. Während von Bausachverständigen ein Teil der Bausubstanz des Kirchenschiffes dem 13. Jh. zugeschrieben wird, geht aus einem Tellerschlussstein des Kirchenchordeckengewölbes hervor, dass dieser durch die Herren von Wildenstein an die ursprüngliche Kirche angebaute Kirchenteil 1513 vollendet wurde. In Wartenfels sind solche Hinweise leider nicht gegeben, weil dort die alte Pfarrkirche infolge Baufälligkeit 1861 geschlossen und abgebrochen werden musste.

Die erste urkundliche Erwähnung der Pfarreien Presseck und Wartenfels geht auf ein Abgabeverzeichnis des Jahres 1421 zurück. Im gleichen Jahr bestätigte Bischof Albrecht von Bamberg den Rittern von Wartenfels auch die von ihnen gestiftete Frühmesse in Wartenfels.

Der Pfarrei Presseck war von alters her die Filiale Enchenreuth angegliedert. Der Pressecker Pfarrsprengel reichte demzufolge damals von Schwand bis in die Gegend von Schwarzenbach am Wald und dürfte im Hinblick auf dieses umfangreiche Gebiet schon lange vor 1421 bestanden haben.

Das Jahr 1421 hatte für die Ritter von Waldenfels neben der bischöflichen Frühmessbestätigung noch eine besondere Bedeutung. Kaiser Siegesmund verlieh nämlich, am Sonntag Invocavit (6. Sonntag vor Ostern) dieses Jahres, dem Ritter Kaspar von Waldenfels das Privileg der Freiung im Schloss und auf dem Berg Wartenfels. Der Ritter wurde damit ermächtigt, bei Vorlage eines kaiserlichen Geleitbriefes Verbrechern (Meuchelmörder genannt) bis zu ihrer Aburteilung, unter Beachtung gewisser Ausgangsvorschriften, Asyl zu gewähren. Dieses kaiserliche Recht hinderte die Herren von Waldenfels aber keineswegs, ihr Schloss in Wartenfels zum Versteck für Gefangene und Beute eines von ihnen geplünderten Nürnberger Kaufmannszuges zu benutzen. Und so kam es, dass im März 1444 von den Nürnbergern nicht nur das Wartenfelser Schloss geschleift, sondern darüber hinaus auch noch 18 Höfe in einigen zum Rittergut gehörigen Dörfern niedergebrannt wurden.

Im 15. Jh. hatten Presseck und Wartenfels als Kirchenorte und Gerichtssitze im Bereich der Wildensteiner und Waldenfelser Grundherren bereits zentrale Bedeutung erreicht. Auf diese Zeit gehen auch die Marktrechte beider Orte zurück.

Im Bauernkrieg kamen die Schlösser der beiden heimischen Grundherren in Wildenstein und in Wartenfels mit einigen Brand- und Mauerschäden noch verhältnismäßig glimpflich davon. Doch zeigte sich im Markgräflerkrieg 1553 deutlich, wie sehr die Wildensteiner und Waldenfelser Reichsritter, bei ihrer Abhängigkeit vom bischöflichen Landesherrn in Bamberg und von den Kulmbach-Bayreuther Markgrafen, buchstäblich zwischen zwei Stühlen saßen.

Hans von Waldenfels zu Wartenfels war einerseits dem Fürstbischof von Bamberg verpflichtet und andererseits als markgräflicher Hofrichter ein Vertrauter des kriegerischen Markgrafen Albrecht Alcibiades. Nicht zuletzt unter dem Einfluss des Markgrafen besetzte Hans von Waldenfels im Jahre 1549 die Pfarrei Wartenfels mit einem protestantischen Pfarrer; kein Wunder also, wenn im Markgräflerkrieg 1553 vereinte, gegen den Markgrafen kämpfende Nürnberger und bischöflich-bambergische Reiter das Wartenfelser Schloss bedrängten.

Noch schlimmer erging es den Herren von Wildenstein, die in dieser Phase des Markgräflerkrieges mehr auf der Seite des Bamberger Fürstbischofs standen. Die markgräfliche Soldateska verwandelte 1553 das Schloss auf dem Wildensteiner Felsen in einen Trümmerhaufen und gleichzeitig verlor die Pfarrei Presseck ihre Filiale Enchenreuth, weil Markgraf Albrecht Alcibiades dort einen protestantischen Pfarrer installierte.

1574 verkaufte der in Geldnot geratene Hans Adam von Waldenfels das Schloss Wartenfels und die dazugehörigen Höfe und Güter an den bambergischen Rat und Hofmeister Wolf Dietrich von Wiesenthau. Im diesbezüglichen Kaufbrief werden die Orte Wartenfels, Altenreuth, Reichenbach, Seubetenreuth und Ehesberg (insgesamt 16 Höfe und 48 Güter) aufgezählt. Das Patronat für die Wartenfelser Pfarrei und für die Frühmesse verblieben dem Ritter Hans von Waldenfels zu Losau. Doch bereits vier Jahre später ging das Rittergut Wartenfels 1578 aus dem Besitz des bambergischen Rates von Wiesenthau käuflich an den Reichsritter Lorenz von Guttenberg über.

Nicht allein die Herren von Waldenfels waren im 16. Jh. in Geldnot geraten. Auch ihren Rittersgutnachbarn, den Herren von Wildenstein, ging es nicht besser. Zu viele aus deren Sippe waren gezwungen, von dem in jahrhunderte langer Erbteilerei in mehrere Güter zersplitterten Besitz zu leben. Schon bevor 1553 das Schloss Wildenstein zerstört wurde, existierten in Schlopp, Presseck, Elbersreuth und Heinersreuth Rittersitze des kleinen Geschlechts.

Ende des 16. Jh. gelang es Hans Adam von Wildenstein zu Schlopp, einem der profiliertesten Sprösslinge seines Geschlechts, die verschuldeten Güter seiner ritterlichen Verwandtschaft nach und nach zu erwerben, so dass der Wildensteinische Besitz um 1600 erstmals wieder in einer hand war.

Hans Adam von Wildenstein zu Schlopp war es auch, der den Glaubenswechsel der Herrn von Wildenstein in der zweiten Hälfte des 16. Jh. nach dem Rechtsgrundgesetz der damaligen Zeit "Wessen das Land, dessen die Religion" erfolgreich gegen den Willen des Bischofs von Bamberg verteidigte. Doch waren bereits die Nachkommen von Hans Adam, zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges, wieder in getrennten Gütern zu Schlopp, Elbersreuth und Heinersreuth zu finden.

Als sichtbares Zeichen des Besitzerwechsels führte 1693 das Hochstift Bamberg für die "Wildensteinische Herrschaft" ein neues Gerichtssiegel ein, das auf vier Feldern den Bamberger Hochstiftslöwen, das Geschlechtswappen der Schenk von Stauffenberg, eine Justitia und drei mit Kugeln besteckte Spitzen zeigt. Dieses Gerichtssiegel ließ sich der Markt Presseck anfangs des 19. Jhs. ursprünglich in geänderter Form als Marktwappen bestätigen.

Bereits 1697 veräußerte das Hochstift Bamberg die "Wildensteinische Herrschaft" an den Würzburger Domprobst und Bamberger Domdechanten Carl Friedrich Freiherrn Voit von Rieneck zu Trun- und Traustadt, der bereits 1690 mit den Herren von Wildenstein in Kaufverhandlungen gestanden hatte.

Es wird vermutet, dass die Voit von Rieneck die im Frankenwald liegende "Wildensteinische Herrschaft" nur deswegen kauften, um ihre main-fränkischen Besitzungen zu vergrößern und ihrem Antrag auf Erhebung in den Grafenstand beim Kaiser mehr Gewicht zu verleihen.

Die Rechnung ging scheinbar auf, denn bereits 17 Tage nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages zwischen dem Hochstift Bamberg und Carl Friedrich Freiherrn Voit von Rieneck wurde dieser, durch Kaiser Leopold I., am 27. Oktober 1697 für seine Person und demjenigen in der Familie, der jeweils in das von ihm errichtete Fideikommiß nachfolgt, in den Reichsgrafenstand erhoben.

Der neue gräfliche Grundherr und hohe katholische Würdenträger verlegte den Sitz des "Wildensteinischen Halsgerichts" von Presseck nach Heinersreuth in das dortige auf die Herren von Wildenstein zurückgehende Schloss und ließ seinen Frankenwaldbesitz durch Amtsverweser verwalten. Die Eigenbewirtschaftung der Rittergüter in Schlopp und Elbersreuth wurde aufgegeben und ein Teil der Gebäude und der gesamte Feldbau an geeignete Lehensleute zu Erblehen gegeben, wodurch die in Schlopp und Elbersreuth heute noch so genannten Schlossgüter entstanden.

Die Zeit der Grafen Voit von Rieneck war von Anfang an in Presseck durch Rekatholisierungsbestrebungen gekennzeichnet. Nachdem die Einführung eines Simultaneums in der Pressecker Pfarrkirche (die gemeinsame Kirchenbenutzung durch beide Konfessionen) nicht durchzusetzen war, scheiterte 1772 auch der Versuch, auf dem Pressecker Marktplatz ein katholisches Kirchlein zu bauen, am Widerstand der überwiegend protestantischen Ortsbewohner.

Immerhin sorgte der 2. Graf Philipp Carl Manfried Voit von Rieneck durch eine katholische Schulstiftung dafür, dass die Kinder seiner katholischen Untertanen in Presseck durch einen Lehrer ihres Glaubens unterrichtet werden konnten. Der erste kath. Lehrer in Presseck lässt sich 1706 nachweisen, als Schulhaus diente das ehemalige Gerichtsschreiberhaus am Marktplatz (heutige Hausnummer Marktplatz 12).

Die Verbesserung der Bodenbewirtschaftung im 18. Jh., verbunden mit der Einführung des Kartoffelanbaues und das Aufkommen der Hausweberei im Frankenwald, die mit der Nutzung der Baumwolle einherging, ließ die Bevölkerungszahl rasch ansteigen. Damals entstanden in den größeren Ortschaften des Herrschaftsbereiches die vielen kleinen Weberhäuschen, die so genannten Tropfhäuser, deren Grundbesitz mit der Dachtraufe (Trüpf) endet.

Das strengste Regiment der Herrschaftsergebenen Amtsverweser in Heinersreuth wird deutlich durch die Sage vom Siebenfreund (richtig: Siebenfreud), dem die geplagten Untertanen die Grabesruhe missgönnten und ihn als Gespenst am Ort seines Wirkens umhergeistern ließen.

Im bambergischen Amt Wartenfels gab es keine Religionsstreitigkeiten. Die wirtschaftliche Entwicklung des 18. Jhs. wird aus einigen Angaben der Zeittafel für Wartenfels deutlich: 1711 wurde vom Bergamt Wartenfels mit dem Abbau von Kupfererz an der Hammerleite (Kupferleite, gegen Rugendorf gelegen) begonnen; auch Gipsbrüche werden um diese Zeit erwähnt. 1790 entstand in Wartenfels ein Alaunwerk und vorübergehend wurde Tinte fabriziert. Doch dürften Kupferschmelze, Alaun- und Tintenfabrikation nur von kurzer Dauer gewesen sein, denn 1801 wird über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Pfarrdorfes Wartenfels im Geogr.-Statist.-Topogr. Lexikon von Franken folgendes vermerkt: "Die Papiermühle hat mit dem Beigeschirr 7 Stampflöcher und einen Holländer (Maschine zur Rohstoffzerkleinerung vor der Breibereitung). Wegen der geringen landwirtschaftlichen Eigenerzeugung muss Schlachtvieh und Getreide zusätzlich eingeführt werden. Die Einwohner nähren sich teilweise von Land- und Forstwirtschaft, vom Taglohn oder der Baumwollspinnerei."


Bayerische Landgemeinden werden gebildet
Das Territorium des Hochstifts Bamberg wurde im September 1802 von Kurbayern annektiert und von pfalzbayerischen Truppen besetzt. Kurze zeit später, im Dezember 1802, wurden auch im reichsritterschaftlichen Gebiet der Grafen Voit von Rieneck unter Trommelwirbel die Wappen des Kurfürstentums Bayern angeschlagen.

Zwar konnte der Graf von Rieneck im Januar 1804 nach langem Streit die Unabhängigkeit seines widerrechtlich besetzten Herrschaftsbereiches für knapp zwei Jahre wiedererlangen, bis schließlich im Preßburger Frieden vom Dezember 1805 Bayern die Königswürde mit voller Souveränität erhielt. Das Pressecker Gebiet wurde demzufolge zwei Jahre später bayerisch als das ehemalige bambergische Amt Wartenfels mit seinen Ortsteilen.

1806 begann die Zeit der bayerischen Verwaltungsreform. Die hohe Gerichtsbarkeit der Herrschaftsgerichte in Heinersreuth und Wartenfels ging an das königlich bayerische Landgericht Stadtsteinach über. Für die freiwillige Gerichtsbarkeit (Beurkundung privatrechtlicher Angelegenheiten usw.) sowie für die Ortspolizei und Gemeindeaufsicht blieb im rieneckischen Gebiet das Patromonialgericht I. Klasse in Heinersreuth noch für längere Zeit zuständig. Diese gutsherrliche Gewalt bestand noch 1823, als König Max Joseph von Bayern das nunmehr so genannte "Rittermannslehen Heinersreuth" an seinen Finanzminister Freiherrn Maximilian von Lerchenfeld verlieh, weil das Geschlecht der Voit von Rieneck 1823 erlosch und deren Besitz an die bayerische Krone gefallen war. Die bayerischen Landgemeinden wurden 1818 gebildet, nachdem die bayerische Regierung am 17. Mai dieses Jahres ihr erstes Gemeindeedikt erlassen hatte. Im Pressecker Gemeindegebiet entstanden Gemeinden und Gemeindeteile.

DAS WAPPEN VON PRESSECK

PRESSECK, Markt
Landkreis Kulmbach

(bestätigt durch das Staatsministerium des Innern am 24. März 1952 Nr. I B 1-3008/22)

Der Inhalt des Wappens, das durch seine unheraldische Überfüllung in der bayerischen Kommunalheraldik eine Sonderstellung einnimmt, hat schon früher manche Rätsel aufgegeben. Das in einer Nachzeichnung überlieferte, offenbar im späten 17. Jahrhundert entstandene Siegel mit der fehlerhaften Umschrift.

DAS " WILDENSTEINISE " HALSGERICHT " PRESECK zeigt im bekrönten Schild vier Felder, von denen das zweite mit der naiven Wiedergabe der Justitia auf das Herrschaftsgericht, das dritte auf das Familienwappen der Schenk von Stauffenberg hinweist. Im ersten Feld steht zweifelsfrei der Löwe aus dem Hochstiftswappen von Bamberg, im vierten sind drei mit Kugeln besteckte Spitzen erkennbar.
Die Zusammenstellung des Bamberger Löwen mit dem Wappen der Schenk von Stauffenberg, zu deren Geschlecht der Bamberger Bischof Marquard Sebastian (1683 bis 1693) gehörte, lässt einen Schluss auf die Entstehungszeit des Siegels zu. Da die Pressecker Gerichtsordnung von 1547 die Besiegelung der Urteile vorschrieb, hatte das Siegel wohl schon einen älteren Vorgänger. 1812 bemerkte das Landgericht Stadtsteinach zutreffend zu den Halsgerichtssiegeln, dass ?die Wappen, welche sich in den Registraturbehältnissen von Presseck vorfanden, offenbar Amts- und keine Gemeindewappen sind". Trotzdem übernahm die damals neu gebildete Gemeinde das Bild des Gerichtssiegels. Weil die Regierung 1818 an dem Bamberger Löwen als Symbol der ehemaligen Landeshoheit Anstoß genommen hatte, wurde er durch die bayerischen Landesfarben ersetzt.

Statt seiner findet sich deshalb in der Abbildung des Marktwappens im Adress- und Handbuch des Obermainkreises von 1821 und in einer Zeichnung des Gemeinderats von 1836 ein silberner Schrägbalken in Blau. In den späteren Dienstsiegeln und bei Götz wurde jedoch der Schrägbalken mit einem Löwen belegt, um damit wieder an die frühere Darstellung zu erinnern. Da das vierte Feld mit den Spitzen nicht gedeutet werden konnte, erfuhr es mehrfach sinnlose Veränderungen. Hupp berücksichtigte das Marktwappen nicht, weil die Ergebnisse der Ermittlungen unbefriedigend waren. Unsere Abbildung entspricht der Neubestätigung durch das Innenministerium. Die Felder 2 und 4 wurden nach den allgemeinen Farbenregeln der Heraldik tingiert.

(Quelle: Buch "PRESSECK - Geschichtliches und Geschichten" von Hans Zapf)