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Vollzug des Baugesetzbuches;

1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Pressecker Knock“ und Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Lautengrund“ sowie die gleichzeitige 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

Billigung der Entwürfe in der Fassung vom 13.12.2022 sowie Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

In der Marktgemeinderatssitzung vom 08.03.2022 wurde der Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Pressecker Knock“, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Lautengrund“ und die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich im Parallelverfahren gefasst.

 

In der Marktgemeinderatssitzung vom 13.12.2022 wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Pressecker Knock“, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Lautengrund“ und der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 13.12.2022 beschlussmäßig behandelt.

 

Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Pressecker Knock“, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Lautengrund“ und der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden entsprechend der beschlussmäßigen Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung angepasst, geändert und in der Fassung vom 13.12.2022 gebilligt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Pressecker Knock“, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Lautengrund“ und der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 13.12.2022 liegen mit Begründungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.01.2022 bis 03.02.2023 im Rathaus (Zimmer 01), Marktplatz 8, 95355 Presseck, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo.-Fr. von 7.30-12.30 Uhr und zusätzlich Di. 13.30-17 Uhr und Do. 13.30 bis 18 Uhr) zur Einsicht öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird eine telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 09222/99700 zur Einsicht der Planunterlagen empfohlen.

 

Es können Äußerungen zur Planung abgegeben werden. Bei Bedarf werden notwendige Auskünfte zur Planung erteilt. Eingehende Äußerungen werden zusammen mit den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gewürdigt.

Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Pressecker Knock“, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Lautengrund“ und der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründungen in der Fassung vom 13.12.2022 können auch auf der Homepage www.markt-presseck.de eingesehen werden.

 

Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Pressecker Knock“, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Lautengrund“ und der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Presseck, den 13.12.2022

Christian Ruppert

Erster Bürgermeister