Mikrozensus 2024

Der Mikrozensus 2024 hat im Januar begonnen, die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland um alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zu ihren Lebensbedingungen zu befragen. 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bayern - wie im gesamten Bundesgebiet - hat im Januar der Mikrozensus 2024 begonnen. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die Erhebung wird von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Bereits seit 1957 wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zu ihren Lebensbedingungen befragt. In Bayern sind das aktuell rund 120 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten, die mittels eines mathematischen Zufallsverfahrens ausgewählt wurden. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik die im Freistaat ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung.

 

Auch in Ihrer Gemeinde wurden Anschriften für den Mikrozensus 2024 ausgewählt. Die an diesen Anschriften wohnenden Haushalte erhalten im Verlauf dieses Jahres eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung. Die Teilnahme kann im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen.

 

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.

 

Die Gemeindeverwaltung ist in die Erhebung des Mikrozensus nicht involviert.

Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die vom Landesamt für Statistik sorgfältig ausgewählt und geschult werden. Bitte unterstützen Sie unsere Erhebungsbeauftragten bei ihrer Tätigkeit, falls diese darum nachsuchen sollten. Auch bitten wir Sie, den Auskunftspflichtigen bei entsprechenden Anfragen die Rechtmäßigkeit der Erhebung zu bestätigen.

 

https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm022/index.html

 

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Britta Knauer

Referentin

 

 

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- - - - - - - - - Bayerisches Landesamt für Statistik Sachgebiet 42:

Haushaltsbefragungen, Mikrozensus, Erwerbstätigkeit

90725 Fürth

 

Telefon: 0911/98208-6670

E-Mail:

mikrozensus-anfragen@statistik.bayern.de<mailto:mikrozensus-anfragen@statist

ik.bayern.de>