Grundsteuer in Bayern - Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz

Um eine sachgerechte Verteilung der Grundsteuerlast zu gewährleisten ist es essentiell, dass die Finanzämter von den Steuerpflichtigen über Änderungen der Bemessungsgrundlagen informiert werden. Die Steuerpflichtigen sind selbst zur Anzeige der Änderungen verpflichtet.