Bekanntmachung Bodenrichtwerte

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem BauGB (Gutachterausschussverordnung-BayGAV);

Festsetzung der Bodenrichtwerte zum 31.12.2020

Gemäß § 196 des Baugesetzbuches hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Kulmbach die in der Bodenrichtwertliste angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 31.12.2020 neu ermittelt und beschlossen.

Die Bodenrichtwerte für den Markt Presseck liegen in der Zeit vom 25.06.2021 bis zum 26.07.2021 im Rathaus des Marktes Presseck, Marktplatz 8, Zimmer 1 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Bodenrichtwerte sind auch unter www.bodenrichtwerte.bayern.de einsehbar. 

Nach Ende der Frist können Auskünfte über die Bodenrichtwerte ausschließlich in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Kulmbach abgefragt werden (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB). 


Presseck, 18.06.2021

Markt Presseck

Christian Ruppert
Erster Bürgermeister 

 

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