Aufmessung und Bestandserfassung

In Kürze wird die Kommunalberatung Dr. Schulte | Röder mit der Aufmessung und Bestandserfassung der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen für den Zweckverband zur Wasserversorgung der „Pressecker Gruppe“ starten. Diese Aufgabe ist notwendig zur Berechnung der Verbesserungsbeiträge mit Blick auf die Rohrnetzsanierung. Hierfür werden Herr Peter Schmitt und Herr Thomas Michna voraussichtlich ab dem 16.08.2023 die Vermessungen im Verbandsgebiet durchführen.

Sehr geehrter/e Grundstückseigentümer/in,

das vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Pressecker Gruppe beauftragte Fachbüro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim führt ab der 33. Kalenderwoche 2023 (ab 16.08.2023) im gesamten Verbandsgebiet Vermessungen bzw. Aktualisierungen der vorhandenen Geschossflächen durch.

Die Vermessungen sind erforderlich, um die Grundlagen zur Kalkulation der zukünftigen Herstellungsbeiträge für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung zu ermitteln. Darüber hinaus werden die Beitragsflächen zur Ermittlung der Quadratmeterpreise für einen anstehenden Verbesserungsbeitrag zur Wasserversorgung herangezogen.

Für diese so genannten Globalberechnungen müssen von allen angeschlossenen und anschließbaren Grundstücken die tatsächlichen Geschossflächen ermittelt werden. Darunter fallen auch Flächen, die nicht baugenehmigungspflichtig sind und für die deswegen bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung keine Unterlagen vorliegen. Da die zuletzt durchgeführten Erhebungen schon längere Zeit zurückliegen und in der vergangenen Zeit eine Fülle von Rechtsprechungsänderungen eingetreten sind, müssen diese Arbeiten nun zum rechtssicheren Erlass von endgültigen Beitragssatzungen vorgenommen werden.

Zum Zweck einer nachvollziehbaren und gerechten Berechnung werden die genauen Maße benötigt. Für diese Vermessungsarbeiten und Bestandserfassungen fallen für die Grund­stückseigentümer keinerlei Kosten an.

 

Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten werden die Grundstückseigentümer zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, bei der sowohl über die endgültige Höhe der zukünftigen Beiträge für die öffentliche Einrichtung als auch über die Grundlagen zur Berechnung der beitragspflichtigen Flächen informiert wird.

 

Mit der schriftlichen Einladung für diese Versammlung werden alle Grundstückseigentümer eine Kopie der erfassten Aufmaße über ihre Grundstücks- und Geschossflächen erhalten. In anschließenden Anhörterminen wird dann nochmals Gelegenheit zur Einzelaufklärung gegeben; bei Unklarheiten können erforderlichenfalls Nachmessungen vor Ort durchgeführt werden.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in den meisten Fällen die  Wohngebäude nur von außen vermessen werden; hierzu muss in der Regel nur das Grundstück betreten werden. Nur wenn maßgebliche Daten, beispielsweise über die Fläche des Kellers oder den Ausbauzustand des Dachgeschosses nicht hinreichend genau von außen ermittelt werden können, ist auch ein Betreten dieser Gebäude erforderlich. Bei Nebengebäuden ist ein Betreten meistens erforderlich, um eventuell vorhandene Anschlüsse an die Wasserversorgungseinrichtung zu registrieren.

 

Die Rechtsgrundlage, wonach die Kommunen – bzw. die im Auftrag handelnden Vertreter – Grundstücke betreten und Geschossflächen bei Gebäuden vermessen dürfen, ergibt sich aus Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V. mit §§ 99 ff. der Abgabenordnung (AO).

 

Bitte gestatten Sie den Vermessern Zutritt zum Grundstück und zu den Gebäuden, erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte und lassen Sie die Vermessungen zügig durchführen. Die Mitarbeiter des Fachbüros sind mit Vollmachten des Wasserzweckverbandes ausgestattet und werden Sie im Rahmen der Vermessungsarbeiten gerne auch persönlich informieren.

 

Wir versichern Ihnen, dass im Zuge der Vermessungen neben den erforderlichen Beitragsflächen keinerlei persönliche Daten erfasst werden.

 

 

 

Christian Ruppert, Erster Vorsitzender