Schöffenwahl 2023

Die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen liegt ab sofort bis einschließlich 26.05.2023 im Rathaus des Marktes Presseck, Marktplatz 8, 95355 Presseck, Zimmer 01 währen der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09. Mai 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffengerichte des Amtsgerichts Kulmbach und den Strafkammern des Landgerichts Bayreuth für die Jahre 2024 bis 2028 gefasst. Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 

 

                              ab sofort bis einschließlich 26.05.2023

 

im Rathaus des Marktes Presseck, Marktplatz 8, 95355 Presseck, Zimmer 01 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach §§ 32 bis 34 GVG bzw. nach Abschnitt II Nrn. 3 bis 5 der Schöffenbekanntmachung der Bayer. Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Sport und Integration nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenommen werden sollten.

 

Presseck, 09. Mai 2023

Markt Presseck

Christian Ruppert

Erster Bürgermeister